Das Internet ist bei Weitem kein rechtsfeier Raum mehr. Für den Gesetzgeber ist das Internet oder der „Cyberspace“ nach wie vor Neuland. Traditionelle Vorstellungen von Regulation, Recht und Gesetz orientieren sich auch heute noch in erster Linie an Zuständigkeiten von Behörden und Organen. Damit ist häufig an den Grenzen von Staaten oder Staatenbünden der Geltungsbereich von Gesetzen zu Ende.

„Das Internet ist für uns alle Neuland“

Angela Merkel (Deutsche Bundeskanzlerin von 2005 – 2020) im Jahr 2013

Die Konzepte des weltweiten Internet und Cyberspace lassen sich nicht die Grenzen von Staaten pressen. Wo das versucht wird, gehen wesentliche Vorteile eben dessen verloren. Die Regulation in China und Russland zeigt dies.

Dennoch sind Regeln zum Schutz der Nutzer notwendig. Der Nutzer des Netz ist zu einem großen Teil nicht mehr Konsument von Angeboten und Informationen, sondern auch selbst zur Ware geworden. Tracking, Werbung und nicht zuletzt große und kleine Abhöhr- und Spionagefälle

Jeder Mensch, so die mittlerweile anerkannte Rechtssprechung, hat ein Recht auf seine persönlichen Daten. Dazu gehören auch die Spuren, die er beim Surfen im Internet hinterlässt. Mit der DGSVO versucht die EU die Rechte ihrer Bürger im Netz zu schützen. Hieraus entsteht die Pflicht zur Datenschutzerklärung. Auf nationaler, deutscher, Seite führt die Interpretation von rechtlichen Grundlagen aus der Zeit von Rundfunk und Fernsehen zu Pflichten wie einem Impressum.

Links

Spiegel: Allgemeine Infoartikel

Heise.de: Timeline des 2014er NSA-Abhörskandals, hervorragend aufbereitet

Telemediengesetz

Medienstaatsvertrag

DGSVO

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